piwik no script img

■ HoneckerKeine Ehrenrente

Berlin (AFP) – Erich Honecker erhält keine Ehrenpension als Kämpfer gegen den Faschismus. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin. Nach dem damals noch geltenden DDR-Recht war die Auszahlung der Ehrenpension vom Wohnsitz im Gebiet der früheren DDR abhängig, begründete das Gericht die Entscheidung. Dies sei bei Honecker aufgrund seiner Flucht nicht der Fall gewesen. Die am 1. Mai 1992 an die Stelle der DDR-Ehrenpension getretene Entschädigungsrente werde wiederum nur Personen gewährt, die bis zum 30. April 1992 die Ehrenpension bezogen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen