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PorNo am Arbeitsplatz

■ Dienstanweisung gegen sexuelle Diskriminierung

Feixend steht wahrscheinlich in diesen Tagen so mancher Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes vor dem Schwarzen Brett seiner Dienststelle: Dortselbst nämlich hängt nun die „Dienstanweisung zum Verbot der sexuellen Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz“. „Unangebrachter Körperkontakt“ ist nun verboten, aber auch das Kopieren oder Nutzen sexistischer Computerprogramme auf dienstlichen EDV-Anlagen, obszöne Witze sowieso.

Vom Beamten höheren Dienstes bis zum Ausbildende sollen alle dafür sorgen, daß eine Atmosphäre geschaffen wird, die sexuelle Diskriminierung nicht zuläßt.

Wehe dem, der's trotzdem wagt: Dem droht jetzt mindestens eine Vorladung zur Dienststellenleitung, möglicherweise sogar eine Kündigung und Strafanzeige.

Wichtig zu wissen für die Belästigte Staatsangestellte: Sie darf bei dem ganzen Verfahren keine persönlichen oder beruflichen Nachteile erfahren. Keine Maßnahme soll gegen ihren Willen eingeleitet werden. cis

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