: Diskriminierung eines Aids-Toten
New York (AFP) – Ein Bestattungsunternehmen in den USA, das sich geweigert hatte, einen verstorbenen Aids-Kranken einzubalsamieren, ist von der Menschenrechtskommission des Bundesstaates New York dazu verurteilt worden, umgerechnet rund 100.000 Mark an die Angehörigen des Toten zu zahlen. Es war bislang das erste Mal, daß ein Unternehmen in den USA wegen Diskriminierung eines Toten verurteilt wurde. Das Beerdigungsinstitut aus New Windsor im Norden des Staates New York verweigerte die Behandlung mit der Begründung, die Leiche sei ansteckend.
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