: „Lästige Verfügungsbeschränkungen“
■ Makler und Grundstückseigentümer frustriert über mieterfreundliches BVG-Urteil
Überraschung! Die Hamburger Makler und Grundstückseigentümer freuen sich nicht über das jüngste mieterfreundliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Für den Ring Deutscher Makler (RDM), der sich jetzt erstmals offiziell dazu äußerte, ist es gar eine „Katastrophe“ für den Wohnungsmarkt“.
Nach dem Urteil haben Mieter einen gleichrangigen Eigentumsschutz wie Vermieter, Eigenbedarfskündigungen dürfen nur mit „beachtlichen und nachvollziebaren Gründen“ erfolgen. (taz berichtete). „Obwohl das neue Recht weder Mietern noch Vermietern grundsätzliche Verbesserungen bringt“, so der Hamburger RDM-Geschäftsführer Gerhard Feldmann, „werden potentielle Investoren abgeschreckt, in den privaten Mietwohnungsbau zu investieren.“ Dabei sei jener schon jetzt Mangelware. Wegen der als „lästig empfundenen Verfügungsbeschränkung“ für Mietwohnungen würden Geldanleger zunehmend in Gewerbebauten oder Abschreibungsmodelle investieren.
Der Grundeigentümerverband Hamburg stellt bereits eine große Verunsicherung bei Vermietern fest. Nicht das Urteil selbst, sondern die unsachgemäße Diskussion darüber verprellt immer mehr Investoren, so Verbandssprecher Peter Uhlenbroock. Dabei sei man sich weitgehend einig, daß das Urteil nur klarstellenden Charakter habe.
Bei dem Eigenbedarfsrecht werde sich, so der Grundeigentümerverband, praktisch nichts grundlegend ändern. Der Vermieter müsse weiter sein „berechtigtes Interesse“ für den Eigenbedarf nachweisen. Das Gericht müsse prüfen, ob ein ernsthafter, vernünftiger und nachvollziehbar Wunsch vorliege. Wenn ein Vermieter für seine Tochter eine 120 Quadratmeter große Wohnung zurückhaben will, so Uhlenbroock, werde dies vermutlich auch vor Gericht als „überzogene Forderung“ keine Chance haben.
sako/dpa
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