: Fink will erneut vor Gericht ziehen
■ Der Ende 1991 wegen Stasi-Verdachts entlassene ehemalige Rektor der Humboldt-Universitäthat beim Bundesarbeitsgericht Beschwerde gegen das Urteil eingelegt und eine Revision beantragt
Der wegen des Verdachts auf Stasi-Mitarbeit im November 1991 fristlos entlassene ehemalige Rektor der Berliner Humboldt-Universität, der Theologe Heinrich Fink, will erneut vor Gericht ziehen. Wie er jetzt mitteilte, hat er gegen das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts von Ende vergangenen Jahres Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Kassel sowie beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht und die Zulassung einer Revision beantragt.
Diese hatte ihm das Landesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung, die außerordentliche Kündigung sei rechtmäßig, verwehrt. Der Rechtsstreit drehte sich damals im wesentlichen darum, ob Fink, der in den Akten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) über zwanzig Jahre lang als sogenannter Inoffizieller Mitarbeiter (IM) geführt worden war, tatsächlich als solcher mit „Wissen und Wollen“ tätig war oder lediglich „abgeschöpft“ worden ist.
Wann das Bundesarbeitsgericht über die Beschwerde entscheiden wird, steht noch nicht fest. Sollte Fink dort Erfolg haben, wird in Kassel das Revisionverfahren eröffnet und abermals beurteilt, ob die Kündigung rechtens war oder nicht. Eine erneute Beweisaufnahme oder Zeugenvernehmung findet dort nicht statt. Sollte sie dennoch erforderlich sein, geht das Verfahren zurück an das Berliner Landesarbeitsgericht. Die Verfassungsbeschwerde ist bis zum Kasseler Urteil zurückgestellt.
Der 58jährige Fink, der seit dem 16.Dezember 1992 arbeitslos und neuerdings Vorsitzender der im vergangenen Jahr gegründeten Komitees für Gerechtigkeit ist, will sich nicht geschlagen geben und für sein Recht kämpfen. Für den Fall, daß er in Deutschland keinen Erfolg hat, wird er mit Unterstützung ausländischer Wissenschafts- und Kirchenkollegen vor das Europäische Verfassungsgericht ziehen.
Juristisch vertreten wird er von dem Bremer Rechtsanwalt Hans- Eberhard Schultz. In der Begründung zu beiden Beschwerden warf Schultz der Berliner Kammer vor, sich im Kern ihrer Wertung „auf nichts anderes als die von ihr an anderer Stelle der Urteilsbegründung heftig in ihrer Beweiskraft kritisierten, vehement abgelehnten Auskünfte der Gauck-Behörde“ gestützt zu haben.
Den Zeugenaussagen mehrerer Ex-Stasi-Offiziere, die die Unterlagen angefertigt hatten, sei kein Glauben geschenkt worden. Weitere Beweismittel, wie sie die Prozeßordnung vorschreibe, habe die Gegenseite – die Humboldt-Universität, vertreten durch den Berliner Senat – nicht vorgelegt. Schultz wies ferner darauf hin, daß weder eine „IM“-Verpflichtungserklärung seines Mandanten noch Berichte von ihm über andere Personen vorlägen. ADN/taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen