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Parteiverbot in Ankara

■ Ex-Vorsitzendem Isiklar soll der Prozeß gemacht werden

Ankara (AFP/taz) – Das türkische Verfassungsgericht hat die prokurdische Partei „Arbeit des Volkes“ verboten. Das Verbot wurde damit begründet, daß die Partei „gegen die Verfassung und das Parteiengesetz“ verstoße. Zugleich wurde dem ehemaligen Vorsitzenden, Fehmi Isiklar, der heute Abgeordneter der Sozialdemokratischen Volkspartei ist, das Mandat entzogen. Das Gericht befand, daß Äußerungen von Isiklar der „Integrität und Unteilbarkeit des Staates“ geschadet hätten. Nachdem seine parlamentarische Immunität aufgehoben ist, soll vor dem Staatsgerichtshof ein Prozeß gegen Isiklar eröffnet werden. Das Gerichtsurteil wurde von kurdischen Parlamentsabgeordneten als „politische Entscheidung“ heftig kritisiert.

Am Dienstag war in Istanbul die Einstellung der Tageszeitung Özgür Gündem angeordnet worden, da – so die Begründung – der Chefredakteur nach einem Umzug den Behörden seine neue Adresse nicht rechtzeitig mitgeteilt hätte. Bereits zuvor hatten, nach Mitteilung der Zeitung, die türkische Regierung und der Generalstab bei einer Sitzung mit Pressevertretern, diese zu einer „gemeinsamen Allianz gegen den kurdischen Befreiungskampf“ aufgefordert. Zu der Sitzung war kein Vertreter der Özgür Gündem eingeladen worden. Die Büros der Zeitung waren bereits mehrfach durchsucht worden.

Die türkische Armee verstärkte ihre Operationen gegen kurdische Rebellen im Osten und Südosten Anatoliens. Bei Zusammenstößen mit Kämpfern der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) seien seit Dienstag zehn Menschen getötet und fünf weitere verletzt worden.

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