: FDP-Klage zum Schiller Theater vor Gericht
Das Berliner Verfassungsgericht befaßt sich heute mit der FDP-Klage gegen den Senatsbeschluß zur Schließung der Staatlichen Schauspielbühnen. In mündlicher Verhandlung wird über den Antrag auf eine einstweilige Anordnung entschieden, den Senatsbeschluß auszusetzen, bis die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses gefallen ist. Falls das Gericht sich der Argumentation der Kläger anschließt, könnten Schiller Theater, Werkstatt und Schloßpark Theater bis zum Jahresende weiterspielen. Mit der Urteilsverkündung rechnen die FDP-Anwälte noch am Abend. Mit der Hauptverhandlung sei erst im Spätherbst zu rechnen, teilte ein Anwalt mit. Gleichzeitig klagen einige Schauspieler des Schiller Theaters, darunter Bernhard Minetti, am Bühnenschiedsgericht. Dieser Verhandlungstermin ist am 18. August.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen