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Hilfssheriffs in Niedersachsen

■ Für Abschiebungen soll die Polizei verstärkt werden

Hannover (taz) – Vor einer Woche hob Niedersachsen als letztes Bundesland den Abschiebestopp für türkische Kurden auf. Schon meldet die Landesregierung einen größeren Bedarf an Personal für die „Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen“ an. Ab September werden 60 zu Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten ernannte Angestellte die Polizei bei Abschiebungen unterstützen. [Aha! Dafür ist also Geld da! d. säzzer] Ein Sprecher des Innenministeriums begründete dies mit einer „Neuregelung der polizeilichen Zuständigkeiten“ gegenüber Ausländern. In mehreren Erlassen seien jetzt Organisations-, Personal- und Beschulungsmaßnahmen festgelegt worden, die von den Polizeibehörden bis Monatsende umgesetzt sein müßten. Die HilfspolizeibeamtInnen sollen vorerst für Transportaufgaben innerhalb Niedersachsens eingesetzt werden dürfen. Einsatzmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Festnahmen sollen „zunächst nur unter Verantwortung und unmittelbarer Mitwirkung“ von Polizeibeamten erfolgen.

Die grundsätzliche Befugnis für Polizeibehörden, Hilfspolizeibeamte zu bestellen und ihnen polizeiliche Aufgaben zu übertragen, ergibt sich aus dem niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das von der früheren CDU-Regierung unter Ernst Albrecht erlassen wurde.

Detailliert regelt ein spezieller Erlaß aus dem Jahr 1982 die Einstellung von Hilfssheriffs: Sie müssen charakterlich einwandfrei, unbescholten und unbestraft sein. Ferner, so das Ministerium, müßten die Abschiebehelfer das allgemeine Gefahrenabwehrrecht, das Strafrecht, das Strafprozeßrecht und das Ordnungswidrigkeitsrecht ebenso beherrschen wie die Grundlagen des Ausländer- und Asylverfahrensgesetzes – jedenfalls soweit es für ihre Tätigkeit erforderlich sei. Die „vielseitigen Fachkenntnisse“ würden in einer dreiwöchigen Schulung vermittelt, sagte der Sprecher. Reimar Paul

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