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Geldwäsche: In Hamburg kein großes Problem

■ 10 Millionen Dollar umgetauscht / Ermittler: kein „hinreichenderTatverdacht“

Das Geschrei vom „Kampf gegen die organisierte Kriminalität“ ist groß. Doch wenn es konkrete Hinweise gibt, daß schmutziges Geld in einer deutschen Bank „gewaschen“ werden soll, zeigen sich die Fahnder zurückhaltend. Zumindest, wenn es sich bei den Akteuren um Weißkragen handelt.

Mitte Juni meldete sich bei der Hamburger Polizei ein anonymer Anrufer, der mitteilte, er habe den Auftrag, 100 Millionen Dollar in Hamburg „zu waschen“. Konkrete Kenntnisse über die Herkunft der Moneten habe er allerdings nicht. Die Polizei schaltete die Staatsanwaltschaft ein, doch diese lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, weil es an einem „hinreichenden Tatverdacht“ mangele und die Vorschriften des § 261 Strafgesetz nicht erfüllt seien.

Danach können die Strafverfolgungsbehörden nur dann eingreifen, wenn das Geld aus bestimmten Arten von Straftaten stammt. Aus Taten einer kriminellen Vereinigung, aus Verbrechen oder aus Straftaten des Drogenmilieus. Staatsanwaltschaftsprecher Lothar Krumm: „Das lag in diesem Fall nicht vor. So hat zumindest der zuständige Dezernent entschieden.“ Vom anonymen Anrufer seien keine konkreten Angaben über die Hintergründe zu erhalten gewesen.

Selbst als eine Hamburger Bank bei der Anklagebehörde vorstellig wurde, der zehn Millionen Dollar Bargeld zum Wechseln angeboten worden waren, passierte nichts. Der Hamburger Senat dazu: „Da sich konkrete Hinweise auf die Hintergründe der Geldtransaktion nicht gewinnen ließen, sah die Staatsanwaltschaft angesichts der gegebenen Rechtslage keinen Ansatz für staatsanwaltschaftliche Maßnahmen.“ Denn: „Allgemeine Verbote für die Einfuhr von Bargeld aus dem Ausland bestehen nicht.“ Das weiß sicherlich auch die Mafia. Kai von Appen

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