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Ruhe am Bruno-Bürgel-Weg

■ Mit Kündigungsschutzklagen wollen ehemalige Belfa-Mitarbeiter in ihren alten Betrieb zurückkehren / Neue Batropa-Geschäftsleitung setzt auf Betriebsfrieden

Auf dem Gelände des Belfa- Batteriewerkes in Treptow, das seit Anfang Juli unter dem Namen Batropa firmiert, herrscht Aufbruchstimmung. Zumindest wenn man den Worten der Unternehmensleitung glaubt. Modernisierung heißt das Stichwort, das Geschäftsführer Werner Thieme gerne und häufig fallenläßt. Rund eine halbe Million Mark werde noch in diesem Quartal in die Produktionsanlage am Bruno-Bürgel- Weg investiert. Ziel sei es, künftig quecksilberfreie Batterien herzustellen. Anfang 1994, nach der derzeitigen Testphase, hofft Thieme mit der Produktion im großen Stil beginnen zu können. Dann sollen neben den eher gediegenen Belfa- Produkten auch knallbunte Batterien mit dem Markennamen „batsch“ das Werk verlassen. Ein wenig verärgert reagiert der Mann aus München allerdings, wenn er auf die Querelen angesprochen wird, die mit der Übernahme des Werkes zusammenhängen.

Als Batropa am 1. Juli von der Treuhand den Zuschlag für das einstige DDR-Werk erhielt, durften 82 Beschäftigte bleiben, 45 aber mußten gehen. Darunter waren auch vier von neun Betriebsratsmitgliedern, mit an der Spitze ihr Vorsitzender Peter Hartmann. Wie kein anderer hatte er sich für den Erhalt des Betriebes eingesetzt – bis zu einem Hungertsreik, der schließlich der Batropa den Zuschlag sicherte. Mit ihm versucht nunmehr ein Großteil der Entlassenen, mit Kündigungsklagen wieder an die alte Wirkungsstätte zurückzukehren. Auch ein Hauptsacheverfahren, in dem die Rechte des alten Betriebsrats bei der Übernahme geklärt werden sollen, wird angestrebt. Im Kern geht es dabei um die Frage: War die Übernahme von Batropa ein „Betriebsübergang“, wie er in Paragraph 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben ist? Wäre dies so, hätte der alte Belfa- Betriebsrat bei den 45 Entlassungen bei der Sozialauswahl gefragt werden müssen. Statt dessen war Anfang Juli die damalige Belfa- Führungsetage – offenbar im vorauseilenden Gehorsam für die Batropa-Geschäftsleitung – mitten in den Hungerstreik mit einer Liste hineingeplatzt, auf der namentlich die 82 übernommenen Mitarbeiter nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ausgewählt worden waren. Der Hungerstreik bei Belfa fiel daraufhin kurzerhand in sich zusammen.

Nach den bisherigen Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht hat Rechtsanwalt Volker Ratzmann, der unter anderem Hartmann vertritt, den Eindruck gewonnen, daß Batropa vom Vertrag zurücktreten würde, wenn auch nur einer der Entlassenen mit seiner Kündigungsklage Erfolg hätte. Eine Mutmaßung, die Batropa-Geschäftsführer Thieme zurückweist: „Wir bleiben bei unserem Vertrag mit der Treuhand.“ Allerdings belasteten die anhängigen Klagen die Arbeit, „bei allem Verständnis, das ich für die Betroffenen habe“.

Kritik, die ihm einen Rückfall in Frühzeiten des Kapitalismus bescheinigt, bezeichnet Thieme als „völligen Blödsinn“. Dennoch ähnelt seine Betriebsphilosophie stark japanischen Vorbildern. Grundsätzlich habe er nichts gegen Betriebsräte: „Wenn es aber in einem Unternehmen stimmt, dann sollten sich die Mitarbeiter nicht auf den Betriebsrat stützen, sondern bei Problemen selber zu mir kommen. Dafür wird mein Büro stets offen sein.“

Immerhin einigten sich Hartmann und Batropa vor dem Arbeitsgericht darauf, daß fünf übernommene Mitglieder des ehemaligen Belfa-Betriebsrats bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens vorläufig ihre Aufgaben wahrnehmen können. Die Chancen, das Verfahren einzuleiten, stehen nicht schlecht. Ende letzter Woche traf sich der alte Belfa-Betriebsrat. Bis auf zwei Mitglieder, die noch im Urlaub sind, hätten alle ihre Zustimmung erteilt, wie Betriebsrat Jürgen Büttner versichert. Auf sie kommt es nun an. Denn, so erklärt Rechtsanwalt Ratzmann, „mein Interesse ist es, einheitlich vorzugehen“. Severin Weiland

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