Deutsche Verkehrsregel

Düsseldorf (AP) – „Wer auf der Autobahn im Bereich von Vorsortierräumen, die durch Aufstellung von fahrstreifengegliederten Vorwegweisern eingerichtet sind, auf der durch eine breite Leitlinie abgetrennten Rechtsabbiegespur an den auf den für den Geradeausverkehr bestimmten Richtungsfahrbahnen befindlichen Fahrzeugkolonnen rechts vorbeifährt, ohne nach rechts abbiegen zu wollen, und anschließend nach links in eine Fahrzeuglücke einschert, überholt rechtswidrig rechts.“ (Aus einem am Montag bekanntgegebenen Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf)