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Körperverletzung im Amt: Geldstrafe

Ein 26jähriger Polizeimeister ist gestern wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4.500 Mark verurteilt worden. Das Gericht folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch nicht, weil es davon überzeugt war, daß der Polizist zwei Personen verletzt hatte. Bei einer Demonstration waren Flaschen und Steine auf die Polizisten geworfen worden. Dann jedoch hatte sich die Lage entspannt. Nun ärgerte sich der Angeklagte über die Frage nach seiner Dienstnummer. Er „antwortete“ mit Schlagstockhieben, die einem Juristen einen Mittelhandknochen brachen.

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