Und nochmal wählen?

■ Zweifel an verfassungsgemäßer Rep-Kandidatenkür in drei Bezirken

Runde frei für den nächsten Wahlgang? Auf die EinwohnerInnen Harburgs, Bergedorfs und Altonas könnte in den nächsten Monaten wieder eine Wiederholungswahl zukommen: Beim Landeswahlamt herrschen derzeit Zweifel am verfassungsgemäßen Ablauf der Republikaner-Kandidatenkür in diesen Bezirken.

Laut WamS moniert der Sprecher des Landeswahlleiters, Asmus Rösler, daß die rechtsextreme Partei ihre KandidatInnen für die drei Bezirksparlamente in einer gemeinsamen Versammlung aufgestellt habe. Rösler: „Eine solche Versammmlung für drei Bezirke ist in der Hamburgischen Verfassung nicht vorgesehen.“ Die Zulassung der Reps sei in Bergedorf deshalb unterbunden worden. Für die Nichtzulassung in Altona und Harburg war die Frist abgelaufen.

Erst nach Vorliegen des Amtlichen Wahlergebnisses Mitte Oktober können dann bis Mitte November von jedem Wahlberechtigten in den betroffenen Bezirken Rechtsmittel eingelegt werden – vielleicht werde sogar Landeswahlleiter Dirk Reimers dies tun. Ein solches Verfahren würde aber Monate in Anspruch nehmen. Zunächst müßte die Bürgerschaft darüber befinden, ob die Bezirkswahlen für ungültig erklärt werden. Zweite Instanz: Wie im Falle von Markus Wegners Klage gegen die CDU-Kandidatennominierung das Hamburger Verfassungsgericht. Und dies hat bekanntlich schon eine Wahl für ungültig erklärt.

Die Reps ziehen in Harburg und Mitte mit drei Abgeordneten ins Bezirksparlament, in Bergedorf konnte die ebenfalls rechtsextreme DVU zwei Mandate erlangen. sako