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■ UrteilBei Kindesentführung kein Kindergeld

Mainz (dpa) – Auch bei widerrechtlicher Entführung eines Kindes aus dem Bundesgebiet entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Diese Grundsatzentscheidung traf das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem gestern veröffentlichten Urteil. Kindergeld stehe Eltern nur für die Kinder zu, die in Deutschland ihren Wohnsitz hätten. Lebe ein Kind auf Dauer – wenn auch gegen den Willen eines Elternteils – im Ausland, so entfalle diese Voraussetzung. Mit seinem Spruch wies das Gericht die Klage einer Frau ab, die für ihren Sohn (4) seit Juni 1990 Kindergeld erhielt. Im Juli 1990 nahm ihr jugoslawischer Ehemann den Jungen mit in seine Heimat und verweigert seitdem dessen Herausgabe an die Mutter. Als die Behörden vom Aufenthalt des Kindes erfuhren, hob man den Kindergeldbescheid rückwirkend auf. (Az: L 6 Kg 1/93)

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