Arme Schüler – Lehrer müssen länger arbeiten

■ Bayerisches Gericht weist Lehrer-Klage ab

München (dpa) – Die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche für Bayerns Beamte ist rechtmäßig. Das hat der 3. Senat des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in München am Mittwoch in einem Normenkontrollverfahren entschieden und damit die Klage eines Beamten gegen die Verlängerung der 38,5-Stunden-Woche zurückgewiesen (Aktenzeichen: 3 N 93.3869). Vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof ist noch eine Popularklage des Beamtenbunds gegen die seit Jahresanfang geltende Arbeitszeitverlängerung anhängig, die von der Landesregierung im Zuge ihres Sparkurses beschlossen worden war.

Mit der Heraufsetzung der Wochenarbeitszeit um eineinhalb Stunden habe die bayerische Staatsregierung ihren „weitgehenden Gestaltungsspielraum“ nicht überschritten, befand der VGH. Die Neuregelung verstoße „nicht gegen höherrangiges Recht“, sagte der Vorsitzende Richter Herbert von Golitschek in der kurzen mündlichen Begründung.

Der Entscheidung des Münchner Gerichts wird bundesweite Bedeutung beigemessen. Denn eine Aufhebung der bayerischen Neuregelung hätte auch die seit Jahresbeginn von 38,5 auf 39,5 Stunden verlängerte Arbeitszeit für die Landesbeamten in Schleswig-Holstein und den zum 1. April vorgesehenen entsprechenden Schritt für Westberliner Beamte in Frage gestellt. Die Landesbeamten in den neuen Bundesländern arbeiten ohnehin 40 Stunden pro Woche. In den anderen alten Ländern planen die Regierungen derzeit keine Arbeitszeitverlängerung, wie eine dpa- Umfrage am Mittwoch ergab. Im Gegenteil: Das Saarland will laut Staatskanzlei die rechtliche Voraussetzung dafür schaffen, daß die allgemeine Teilzeitbeschäftigung für Beamte eingeführt werden kann und damit auch Zwangsteilzeitarbeit bei Neueinstellungen.