: Niemand muß sich vermieten lassen
■ Sozialgericht: Arbeitslose dürfen nicht zu Leiharbeit gezwungen werden
Hannover – Das Arbeitsamt darf Arbeitslose nicht mit der Androhung einer Sperrzeit zwingen, Stellen bei einer Leiharbeitsfirma anzunehmen, hat jüngst das Sozialgericht in Hannover entschieden. Aufgabe der Arbeitsämter sei die Vermittlung von Dauerarbeitsplätzen, Stellen bei Leiharbeitsfirmen dürften nur freiwillig eingegangen werden.
Das Arbeitsamt Hannover hatte einem Arbeitslosen eine Stelle als Gas- und Wasserinstallateur bei einer Zeitarbeitsfirma besorgt und für acht Wochen das Arbeitslosengeld gesperrt, als er diese Stelle als unzumutbar ablehnte. Dies erklärte nun das Sozialgericht für unrechtmäßig.
LeiharbeitnehmerInnen erhielten oft geringere Löhne als die Stammbelegschaft, heißt es in der Begründung des Gerichtes. Vielfach würde ihnen unbezahlter Urlaub vorgeschrieben. Leiharbeit sei damit eine „wesentliche Ursache für die Destabilisierung des Arbeitsmarktes“. Arbeitslose hätten daher das Recht, sie abzulehnen.
dpa
(Az.: S 31 Ar 661/92)
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