DVU-Mitglied als Schöffe abgelehnt

■ Bremerhavener Amtsgericht stellte „Befangenheit“ fest

Das Amtsgericht in Bremerhaven hat gestern das DVU-Fraktionsmitglied der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung, Fred Braune, als Schöffen wegen Befangenheit abgelehnt. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft in einem Verfahren gegen einen Kurden, der wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt war.

Den öffentlichen Äußerungen des Schöffen zufolge könne der Angeklagte nicht die erforderliche Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit erwarten, meinte Amtsrichter Jörg Schultz. Die Staatsanwaltschaft hatte ihrem Befangenheitsantrag auch Äußerungen und Meinungsbilder des Schöffen Braune aus der Stadtverordnetenversammlung beigelegt. So habe Braune einem Antrag seiner Fraktion zugestimmt, in dem sich die DVU gegen den „Mißbrauch“ freiwerdender Wohnungen auf dem Gelände der Carl-Schurz-Kaserne durch die „Unterbringung von Asylanten“ wendet. Außerdem habe Braune nach den Gewalttaten von Rostock-Lichtenhagen gegen einen Dringlichkeitsantrag gestimmt, in dem die Attentate auf AsylbewerberInnen ausdrücklich verurteilt wurden.

Braune wurde durch einen anderen Schöffen ersetzt, so daß das Verfahren fortgesetzt werden konnte. mad