piwik no script img

■ TV glotzenAntennenanspruch

Karlsruhe (dpa) – Ausländische Mieter haben Anspruch auf eine Satellitenschüssel für den Empfang von Fernsehprogrammen aus ihrer Heimat. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Ein Türke hatte sich beschwert, seine Vermieterin habe ihm untersagt, eine Parabolantenne auf dem Dach des Wohnhauses zu installieren. Nach Auffassung des BVG macht das Grundrecht auf Informationsfreiheit keinen Unterschied zwischen „in- und ausländischen Informationsquellen“. Wenn technische Vorkehrungen wie eine Parabolantenne nötig seien, damit dauernd in Deutschland lebende Ausländer Informationsquellen aus der Heimat erschließen können, müsse die Nutzung dieser Anlagen ermöglicht werden. Sonst wäre das Grundrecht der Informationsfreiheit wertlos, hieß es zur Begründung. (AZ: 1 BvR 1678/92)

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen