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Sieg für die Umwelt: Giftmüll bleibt hier

■ Konvention verbietet Giftmüllexport komplett

Genf (dpa/taz) – Die 64 Vertragsstaaten der „Basler Konvention“ haben gestern im Konsens in Genf ein totales Verbot von Giftmüllexporten aus Industriestaaten in Entwicklungsländer beschlossen. Das Verbot soll zum 1.Januar 1998 in Kraft treten, bis dahin gelten Übergangsbestimmungen. Die „Basler Konvention“, die den grenzüberschreitenden Verkehr von gefährlichem Abfall regelt, ist damit bereits zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten wesentlich verschärft worden.

Dem Beschluß war eine einwöchige heftige Kontroverse um den Verbotsrahmen vorausgegangen. Neben Deutschland hatten sich die USA, Japan, Australien und Großbritannien gegen ein totales Verbot ausgesprochen. Deutschland, mit einem Export von jährlich über 500.000 Tonnen, gilt als „Giftmüllexport-Weltmeister“. Nach Bonner Regierungsangaben gehen legal 10.000 Tonnen in Entwicklungsländer, über den illegalen Transport liegen nicht einmal Schätzungen vor.

Die deutsche Delegation hatte argumentiert, ein totales Exportverbot beschneide die Souveränität von Entwicklungsländern. Ein Bann verbaue ihnen ferner die Möglichkeit, an billige Rohstoffe aus Abfall zu kommen, und erhöhe die Gefahr illegaler Lieferungen. Deutschlands Delegationschef, Umweltstaatssekretär Clemens Stroetmann (CDU), erklärte dennoch, „auch mit einem totalen Exportverbot können wir gut leben“. Erst am Donnerstag hatte sich die EU bei der Umweltministerkonferenz in Brüssel auf ein Totalverbot verständigt.

Für die G-77-Gruppe sprach der Delegierte Sri Lankas, Devanesan Nesiah, von einem Erfolg: „Ich denke, es ist ein großer und historischer Sieg.“ Nun müßten die Bestimmungen national rasch umgesetzt werden. Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace lobte die Entschließung.

Die Konvention war 1989 in Basel vereinbart worden. Über 100 Staaten zeichneten das Vertragswerk, 64 haben bislang ratifiziert. Nicht dabei sind bislang unter anderem die USA und Deutschland, die in Genf auch nicht stimmberechtigt waren. Der Handel mit Giftmüll bleibt innerhalb der OECD-Staaten erlaubt. Bislang war auch der Handel mit Entwicklungsländern noch gestattet, wenn es sich um Stoffe zur Wiederverwendung oder zum Recycling gehandelt hatte. 90 Prozent des Giftmülls waren als zum Recycling bestimmt deklariert worden. azu

Seiten 7 und 10

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