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Organspende erleichtern

■ Bremen unterstützt Gesetzentwurf zur Erleichterung der Organverpflanzung

Die Organentnahme aus Leichen zur Transplantation soll wesentlich erleichtert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf einiger Bundesländer vor, der demnächst in den Bundesrat eingebracht werden soll. Bremen wird diesen Gesetzentwurf unterstützen, hat der Senat gestern beschlossen. Das „Mustergesetz zur Transplantation“ soll endlich viele ungeklärte Fragen regeln, die die Verpflanzung von Organen bisher umgeben.

Der Gesetzentwurf regelt die Ausgabe von Organspendeausweisen, die Zulässigkeit der Organspende bei Toten und Lebenden, die Organvermittlung und die Organisation von Transplantationszentren. Das Wichtigste an dem Vorschlag ist aber die Neuregelung der Einwilligung bei der Organspende. Bisher nämlich können Ärzte bei einem Verstorbenen Organe, die für andere PatientInnen lebenswichtig sind, nur dann entnehmen, wenn dieser ausdrücklich seine Bereitschaft zur Spende erklärt hat. Das Resultat: Nur wenige Menschen haben einen Organspendeausweis, bundesweit standen im letzten Jahr etwa 8000 Menschen auf der Warteliste für eine Spenderniere, 20 bis 30 Prozent der PatientInnen sterben, während sie auf ein Spenderorgan warten.

Das soll nun anders werden. Wenn das Gesetz beschlossen wird – dafür müssen sich die Länder einigen und das Grundgesetz geändert werden – und bei einer potentiellen OrganspenderIn der Befund „klinisch tot“ lautet, dann sollen weniger Hindernisse vor der Entnahme liegen: Wenn kein Organspendeausweis vorliegt, fragt der behandelnde Arzt die nächsten Angehörigen, ob sie der Entnahme zustimmen. Angehörige sind nur Ehegatten, Kinder, Eltern oder Geschwister; nicht verheiratete PartnerInnen stehen am Ende der Rangliste. Wenn die Verwandten nach einer „angemessenen Frist“ von einigen Stunden keinen Widerspruch eingelegt haben, gilt das als Zustimmung. Unter der Bevölkerung sollen Organspendeausweise verteilt werden, auf denen jedeR Zustimmung oder Ablehnung zur Transplantation seiner Organe festlegen kann. In Bremen werden von den Ortsämtern bereits seit einem halben Jahr die Ausweise bei der Verlängerung von Personalausweisen oder Pässen automatisch ausgegeben. „Hat jemand zu Lebzeiten der Organentnahme widersprochen, so ist ein Organentnahme unzulässig“, erklärte Gesundheitssenatorin Irmgard Gaertner bei der Vorstellung des Entwurfs. Das Gesetz sieht Haftstrafen bis zu drei Jahren für einen Verstoß gegen diese Regelung vor.

Um den Horror-Meldungen von wildem Organhandel zuvorzukommen, regelt der Gesetzentwurf auch die Entnahme und den Handel mit Organen. So sollen Transplantationen nur in von den Ländern zugelassenen Krankenhäusern vorgenommen werden, und die Vermittlung der Organe und Organteile soll europaweit duch „Eurotransplant“ im niederländischen Leiden koordiniert werden.

Unterstützung bekommen die Bremer Pläne von den MedizinerInnen des Umlandes: WissenschaftlerInnen der Transplantationszentren aus Niedersachsen haben sich am Wochenende bei einer Tagung in Rotenburg/Wümme ebenfalls für ein Transplantationsgesetz ausgesprochen. Rudolf Pichlmayr von der medizinischen Hochschule in Hannover meinte, ein solches bundesweites Gesetz müsse unter anderem mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Entnahme von Organen mit Strafe bedrohen. Die zentrale Angst potientieller SpenderInnen sei nämlich, Kliniken könnten mit Blick auf die Organentnahme die Pflege im Krankenhaus vernachlässigen. bpo/dpa

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