Kirchenasyl für syrische Familie?

Gestern wurde bekannt, daß das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge das Asylfolgeverfahren der syrischen Familie Hanna ablehnte. „Damit beweist das Bundesamt ein weiteres Mal seine Unfähigkeit, die tatsächlichen Verhältnisse in Syrien zur Kenntnis zu nehmen“, wertete der Anwalt der christlichen Flüchtlingsfamilie, Heinrich Hannover, diese Entscheidung. . Es sei zu hoffen, daß die Ausländerbehörde das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren abwarte – zur Zeit sei die Familie nicht vor Abschiebung geschützt.Zum Antrag auf ein Asylfolgeverfahren war es gekommen,nachdem Innensenator Nispen der Familie kein Bleiberecht gewährte und die katholische Kirchengemeinde in Grohn den FlüchtlingenKirchenasylangeboten hatte. taz