■ Grabschändung
: Urteil gefallen

Konstanz (AFP) –Ein 23 Jahre alter Mann ist gestern vom Landgericht Konstanz wegen der Schändung des jüdischen Friedhofes in Wangen und des KZ-Gedenkfriedhofes Birnau zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte im Oktober 1992 zusammen mit vier anderen mindestens 17 Grabsteine umgestoßen und die Gedenkstätte mit Hakenkreuzen beschmiert.