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„Randfigur“ verurteilt

■ 1. Urteil zu Magdeburg-Krawallen

Magdeburg (dpa/AP) – Sechs Wochen nach den ausländerfeindlichen Krawallen in Magdeburg ist in einem ersten Prozeß gestern ein 18jähriger zu einem Jahr und acht Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Der Angeklagte Danny K. sei zwar nicht unmittelbar an den Ausschreitungen beteiligt gewesen, erklärte das Jugendgericht, habe jedoch am Rande der Hatz „verfassungswidrige Zeichen“ gezeigt.

In das Straßmaß einbezogen wurde eine 17monatige Haftstrafe auf Bewährung, zu der der Jugendliche erst im April verurteilt worden war. Danny K. sei am 12. Mai mit einer Gruppe von 15 bis 20 Jugendlichen alkoholisiert in die Magdeburger Innenstadt gezogen, „um etwas zu erleben und auf sich aufmerksam zu machen“. Dort habe er mindestens zweimal die Hand zum Hitlergruß erhoben und in „Sieg-Heil!“-Rufe eingestimmt. Danny K. sei zwar nur eine Randfigur der Krawalle gewesen, dennoch gebe es einen Zusammenhang mit dem blutigen Überfall von bis zu 60 Deutschen auf eine Gruppe von Afrikanern, erklärte die Richterin.

Zu berücksichtigen sei zudem seine 17monatige Vorstrafe, die jedoch zwei Wochen vor dem Himmelfahrtstag zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte im November 1993 eine 19jährige Punkerin und einen ihr helfen wollenden 27jährigen Mann gemeinsam mit anderen Skinheads brutal zusammengeschlagen. Danny K. sei ein „Bewährungsversager“, erklärte die Richterin.

Gegen einen mutmaßlichen Haupttäter der Krawalle soll der Prozeß am 6. Juli eröffnet werden. Ein 19jähriger ist wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt. Bisher sind 62 Tatverdächtige bekannt. Ermittelt wird auch gegen Polizisten, gegen die Ausländer schwere Vorwürfe erhoben haben.

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