Politisches Verwirrpiel

■ Das Krebsregister der früheren DDR wird weitergeführt

Bund und Länder streiten über die Krebsregistrierung – nicht um das Ob, sondern um das Wie. Nach der parlamentarischen Sommerpause, am 31. August, soll sich der Vermittlungsausschuß um eine Einigung bemühen, nachdem der Bundesrat am 8. Juli dem „Gesetz über Krebsregister“ die Zustimmung verweigert hatte.

Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz soll die Länder verpflichten, bis spätestens 1999 Krebsfälle einheitlich und flächendeckend zu registrieren. Ärzte werden ermächtigt, persönliche Daten ihrer Patienten, die an einem bösartigen Tumor erkrankt oder gestorben sind, an das jeweilige Regionalregister zu melden.

Die von der SPD dominierte Länderkammer stützte ihr Nein auf eine Empfehlung ihrer Fachausschüsse für Gesundheit und Finanzen. Erstens sei die Erfassung zu teuer: Von 80 bis 100 Millionen Mark ist die Rede. Und zweitens liege das vorgelegte Gesetz nicht in den Kompetenzen des Bundes, da, so der Gesundheitsausschuß, „Krebsregister nicht zur Krankheitsbekämpfung dienen“.

Die zweite Aussage ist bemerkenswert – aber für den Bundesrat kein Anlaß, die Krebserfassung grundsätzlich in Frage zu stellen. Vielmehr macht sich die Länderkammer dafür stark, das „Nationale Krebsregister“ der früheren DDR fortzuführen, zunächst befristet bis Ende 1996. Ein entsprechender Gesetzentwurf, von Berlin und den fünf neuen Bundesländern eingebracht, fand auf der letzten Bundesratssitzung Zustimmung und soll noch in diesem Jahr endgültig beschlossen werden. Klaus-Peter Görlitzer