: Namibia-Hilfe konkret Gewohnheitsrecht contra Verfassung
■ Bremer Prof. Hinz berät Namibia in Fragen demokratischer Rechte
Die BremerInnen können bereits auf eine 15jährige Zusammenarbeit mit dem südafrikanischen Land zurückblicken. Manfred Hinz war lange Jahre Professor an der Uni Bremen und lebt jetzt in Namibia, wo er an der Rechtsfakultät in Windhoek doziert. Er ist langjähriger Partner in der Zusammenarbeit Bremens mit Namibia.
Nach der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1990 beriet Manfred Hinz das Justizministerium und half beim Aufbau der juristischen Fakultät. In diesem Jahr haben 23 Studierende mit der fünfjährigen Ausbildung begonnen. Bisher hätten schwarze Absolventen Schwierigkeiten gehabt, eine Kanzlei zu finden, in der sie die zum Studium gehörenden 18 Praxismonate arbeiten könnten. Juristische Positionen sind in der Regel mit Angehörigen der weißen Minderheit besetzt.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist das Projekt „Lokales Rechtswesen und demokratische Entwicklung“. Dieses Projekt versucht, einen Konsens zwischen zweierlei Rechtsformen zu finden: Das Gewohnheitsrecht soll mit dem Verfassungsrecht in Einklang gebracht werden. Der größte Teil der Bevölkerung Namibias lebt in ländlichen Regionen. Dort herrscht ein – von Volksgruppe zu Volksgruppe verschiedenes – Alltagsrecht. Der Ansatz besteht darin, vorhandene Strukturen zu integrieren und nicht, neue zu schaffen. Schlüsselfiguren sind dabei die traditionellen „chiefs“ der einzelnen Volksgruppen. Den insgesamt 300 namibischen Volksvertreter sollen auf der einen Seite ihre Funktion als Lokalregierung beibehalten und andererseits in sämtlichen die Bevölkerung betreffenden Entscheidungen der Regierung einbezogen werden.
An der Finanzierung dieses Projektes sind sowohl die Kommission der Europäischen Union als auch das Bremer Landesamt für Entwicklungszusammenarbeit beteiligt. ar
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