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Neue Plädoyers

Im Prozeß um den Tod von Baby Max mußte vor dem Landgericht erneut plädiert werden. Nachdem die Staatsanwaltschaft am Montag bereits 14 Jahre Haft für den angeklagten 28jährigen Vater gefordert hatte, ist gestern auf Antrag der Verteidigung ein psychiatrischer Gutachter abermals gehört worden. Der Gutachter stellte klar, daß rein rechnerisch eine Rauschtat nicht auszuschließen sei. Der Psychiater blieb aber dabei, daß in der Gesamtschau nur von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen sei. Die Tat sei im Affekt unter starken seelischen Spannungen erfolgt. Der Angeklagte hatte den Säugling im Januar unter Einfluß von Drogen und Alkohol aus dem achten Stockwerk seines Kreuzberger Wohnhauses geschleudert. Ein Urteil war bei Redaktionsschluß noch nicht ergangen.

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