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Haushaltssanierung nur per Kinderarbeit?

■ Der CDU-Kampagne gegen „arbeitsscheue“ Sozialhilfeempfänger fehlt die Grundlage / Vor allem Kleinkinder beziehen „Stütze“ / Anteil junger Erwachsener sinkt

Berlin (taz) – Manchmal hilft schon ein Blick in die Statistik, um den Kampagnen der CDU den Wind aus den Segeln zu nehmen. „Jüngeren, leistungsfähigen Sozialhilfeempfängern“ soll die Leistung gekürzt werden, wenn sie zumutbare Arbeit ablehnen, fordern die Christdemokraten. Hört sich gut an, aber die vielbeschworene jüngere Klientel stellt nur einen verschwindend geringen Teil der Sozialhilfeempfänger. In den alten Bundesländern beispielsweise ist die Zahl der deutschen Hilfeempfänger in den Jahren 1991 und 1992 zwar insgesamt um 5,6 Prozent gestiegen, der Anteil der jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren jedoch leicht gesunken.

Im alten Bundesgebiet bezogen im Jahr 1992 zum Beispiel nur 37.000 junge Männer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren Sozialhilfe, das sind nicht einmal 3 Prozent der 1,3 Millionen westdeutschen Sozialhilfeempfänger (Zahlen vom Statistischen Bundesamt, ohne ausländische Betroffene). Junge Behinderte, Drogen- und Alkoholsüchtige, Aidskranke und andere „Erwerbsgeminderte“ muß man von dieser Zahl noch abziehen - allzuviel Potential zum Einsparen gibt es da also nicht. Schon gar nicht bei denjenigen, bei denen die Sozialhilfe immer mehr zum Haupternährer wird – den Kindern nämlich. 1992 bezogen im Westen 420.000 Kinder im Alter bis 15 Jahre Sozialhilfe. Während im Durchschnitt von 1.000 Westdeutschen nur 23 Personen Sozialhilfe bekommen, sind es bei den unter 7jährigen 50 von 1.000 Kindern. In dieser Altersgruppe gibt es auch die höchsten Steigerungsraten. Der jüngere, leistungsfähige, aber arbeitsscheue Sozialhilfeempfänger ist somit ein zu rares Exemplar, als daß sich damit die Haushaltskassen der Kommunen sanieren ließen.

Der zweite Vorschlag der CDU ist allerdings sinnvoll: Einkommen, das zusätzlich zur Sozialhilfe erzielt wird, soll nicht mehr voll auf die Leistung angerechnet werden. Bisher können erwerbstätige Sozialhilfeempfänger nur einen Mehrbedarf von gut 200 Mark im Monat geltend machen, der ihnen nicht von der Leistung abgezogen wird. Alles, was darüber hinausgeht, wird bei der Sozialhilfe wieder gekürzt. Und wird deswegen zumeist auch gar nicht erst angegeben, sondern lieber „schwarz“ verdient. BD

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