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Abschiebung gestoppt

■ Knappe Rettung für jungen Kurden

Das war verdammt knapp: Unmittelbar vor seinem Ausreisetermin am Donnerstag wurde der Kurde Hüseyin Bataray aus der Abschiebehaft entlassen. Nur Stunden vor dem geplanten Abflug um 14.15 Uhr nach Istanbul hatte das Verwaltungsgericht seiner Klage stattgegeben und das „Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen“ zu einer Überprüfung seines Falles verurteilt.

Hüseyin Bataray war 1991 nach Deutschland gekommen, nachdem er wegen Unterstützung der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in der Türkei verfolgt wurde. In Hamburg schloß er sich der Gruppe „Komciwan Jugendkomitee Kurdistan“ an.

Seinen Asylantrag lehnten die Behörden vor einigen Monaten als unbegründet ab. Im Juli wurde Bataray in den Abschiebeknast Glasmoor gesteckt, er sollte unmittelbar danach – trotz des Abschiebestopps für die kurdischen Bürgerkriegsregionen – in die Provinz Elazig ausgewiesen werden (taz berichtete). Die Prüfung seines Asylfolgeantrages sahen die Behörden als nicht notwendig an – nur der Abschiebetermin verschob sich dadurch auf vorgestern.

Gegen diese Entscheidung lief Batarays Anwalt Christian Rahn Sturm. Begründung: Im Schleswig-Holsteiner Abschiebestopp-Beschluß ist Elazig nämlich ausdrücklich als Tabu-Zone aufgeführt. Das Oberverwaltungsgericht Köln geht sogar mittlerweile davon aus, daß Kurden als „Volksgruppe“ in der Türkei verfolgt werden und daher „keine inländischen Fluchtmöglichkeiten“ mehr haben – also gar nicht abgeschoben werden dürften.

Rahn klagte vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen die drohende Abschiebung. Dieses kam Donnerstag in letzter Minute zu der Auffassung, daß Batarays Asylfolgeantrag „beachtlich“, und das Bundesamt verpflichtet sei, ihn zu prüfen. Am Mittag öffneten sich für Hüseyin Bataray die Knasttüren, am Abend konnte er mit Freunden feiern. Kai von Appen

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