: Behebbare Mängel
■ betr.: „Mit dem Fahrrad in die Bahn“, taz vom 3.9.1994
Leider läuft der Service der Deutschen Bundesbahn für FahrradfahrerInnen gar nicht so glatt. Hier ein paar Beispiele: Teilweise sind zwei Fahrradabteile für einen InterRegio angekündigt; am eingesetzten Zug hängt dann aber nur einer (erlebt am 6.6.94). Das Zugbegleitpersonal geht davon aus, daß weniger Fahrradreservierungen vorgenommen worden sind. Auf der Strecke erweist sich diese Annahme als falsch, und es befinden sich zeitweise 15 Fahrräder im Abteil. Die Folge ist, daß nicht alle Räder eingehängt werden können und erhebliche Behinderungen von ein- und aussteigenden Fahrgästen entstehen. Wer dann mit Fahrrad und Gepäck aussteigen will, kann nur auf verständnisvolle und hilfsbereite Mitreisende hoffen. Das mit dem „gleich neben ihrem Fahrrad Platz nehmen“ stimmt so auch nicht (ich habe teilweise in anderen Wagen sitzen müssen). Wenn die Kapazität mit 13 Rädern im Abteil ausgenutzt ist, dann ist es außerdem unmöglich, sein Gepäck am oder auf dem Fahrrad zu lassen [...]. Die Einhängevorrichtungen für die Räder sind zu eng beieinander. Die Einstiegstüren zu den (extra als solchen gebauten) Fahrradabteilen sind viel zu eng gebaut; sie haben nämlich die gleiche Breite wie die normalen Türen. Es ist nicht möglich, das Rad neben sich in den Waggon zu heben. Das Rad muß hineingeschoben bzw. -gezogen werden. Im Normalfall braucht man noch eine zweite Person, die beim Reinheben helfen kann. Wer dabei das Gepäck auf dem Fahrrad lassen kann, der hat sehr wenig dabei. Das Anschließen beschränkt sich auf das Verschließen von Rahmen und Hinterrad bzw. das Anschließen nur des Vorderrads, was bei Schnellspannvorrichtungen nicht viel zur Sicherheit beiträgt. [...] All diese behebbaren Mängel führen nur dazu, daß die Leute, um ihre Mobilität am Zielort zu gewährleisten, auf das Auto umsteigen bzw. dabei bleiben. Susanne Grittner, Berlin
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