: Schwarzarbeit ans Licht zerren
■ Illegale Beschäftigung: Verwaltung soll Privatfirmen besser kontrollieren
Die einen kommen aus Mittel- und Osteuropa – eingeschleust von Schlepperbanden, um hier als billige Arbeitskräfte zu fungieren. Die anderen verdienen sich neben dem Arbeitslosengeld und der Sozialhilfe ein kleines Zubrot. Und dann gibt es auch noch die, die mit illegaler Arbeit das ganz große Geld machen. Eines haben sie gemeinsam: sie alle sind Schwarzarbeiter.
Der illegalen Arbeit soll nun das Handwerk gelegt werden. Deswegen lud gestern die Arbeitsdeputation Kammern und Verbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer Anhörung zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung ein. Ziel dieser Initiative ist eine neue Verwaltungsvorschrift: Damit sollen öffentliche Stellen bei der Auftragsvergabe an private Firmen mehr Kontrollmöglichkeiten über deren Beschäftigungsverhältnisse in die Hand bekommen. Denn: „Das bisherige Instrumentarium ist stumpf geworden“, darauf machte Arnold Knigge, Staatsrat im Arbeitsressort, aufmerksam.
Es soll eine bessere Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen ermöglicht werden. „Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit, sind keine Kavaliersdelikte“, so Knigge weiter. Im Bau-, Gaststätten- und Reinigungsbereich sind in den letzten Jahren vermehrt Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt worden. Auffällig sei die Häufung von illegaler ArbeitnehmerInnenüberlassung zwischen einzelnen Firmen – wenn MitarbeiterInnen, die per Werksvertrag an Firma A gebunden sind, ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit an Firma B ausgeliehen werden. Zunehmend beschäftigten die Firmen auch AusländerInnen ohne gültige Arbeitserlaubnis.
Arbeitssenatorin Sabine Uhl (SPD) bezeichnete es als eine „besondere Form von Wirtschaftskriminalität. Der Schaden beträgt 120 bis 140 Milliarden Mark jährlich“ so die Senatorin. Laut einer Schätzung des Bundesministerium für Arbeit gehen dadurch 10.000 Arbeitsplätze jährlich verloren.
Das Land Bremen möchte nun ein Zeichen setzen. Nach dem Willen des Arbeitsressort sollen Firmen, die illegal beschäftigt haben, nach deren Entlarvung keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten. Außerdem müßten Betriebe, die von öffentlicher Hand beauftragt werden, vorab erklären, daß sie keine Schwarzarbeiter beschäftigen. Die Arbeitgebervertreter hingegen wehrten sich gestern vehement gegen neue Sanktionen. Die vorhandenen Kontrollmöglichkeiten reichten völlig aus, man müsse sie nur besser ausnützen, so Wolfgang Beyer vom Bauindustrieverband Bremen. „Die öffentliche Vergabe an die billigsten Unternehmen schafft schon die Voraussetzung für illegale Beschäftigung“, argumentierte er.
Die Arbeitssenatorin will schon bis Ende des Jahres neue Verwaltungsvorschriften haben: „Wir wollen verhindern, daß Betriebe, um ihre Preise zu senken, die Schwächsten der Gesellschaft ausbeuten.“ Luigi LaGrotta
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