: Steuertrickser bei Hoechst
■ Japanisches Tochterunternehmen soll Waren zu teuer eingekauft haben
Berlin (taz) – Das Tochterunternehmen von Hoechst in Japan bekam vor kurzem unwillkommenen Besuch: Steuerbeamte brachten einen Strafbescheid über umgerechnet 45 Millionen Mark. Sie werfen dem Chemiehersteller vor, viel zuviel für Pharmagrundstoffe von der deutschen Konzernmutter bezahlt zu haben. Auf diese Weise soll das Einkommen von Hoechst Japan seit Dezember 1992 künstlich um mehr als 100 Millionen Mark reduziert worden sein – um in Nippon Steuern zu sparen. „Wir haben Einspruch eingelegt“, teilte ein Sprecher des Chemiemultis gestern mit.
Der Vorfall ist für einen deutschen Betrieb in Japan zwar eine Premiere. Winfried Eggers vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) entdeckt darin aber einen internationalen Trend, mit Strafverfolgung auf zu niedrige oder hohe Verrechnungspreise zu reagieren. In Deutschland müssen Betriebe bisher jedoch nicht damit rechnen, sich in solchen Fällen wegen Steuerhinterziehung strafbar zu machen. Wenn ein Finanzbeamter in den Bilanzen völlig unrealistische Handelspreise entdeckt, schickt er lediglich eine Steuernachforderung – eine Schieberei ohne Risiko also.
Rund 40 Prozent des gesamten Welthandels wird inzwischen innerhalb von multinationalen Konzernen abgewickelt. Der Trick mit den Verrechnungspreisen ist dabei sehr beliebt und wird insbesondere im Handel mit Konzerntöchtern in Steueroasen angewandt. Dort, wo der Fiskus nicht zugreift, macht der Konzern dann erstaunliche Gewinne, während die Betriebe in Ländern mit hohen Abgaben scheinbar ständig kurz vor der Pleite stehen.
So stammen etwa ein Drittel der Auslandsgewinne US-amerikanischer Multis aus Kleinststaaten, wo keine oder kaum Steuern fällig werden. Die 500 größten US-Unternehmen haben es so geschafft, ihren Beitrag zum nationalen Steueraufkommen in den letzten 15 Jahren von 40 auf 20 Prozent zu reduzieren. Annette Jensen
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