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Abschiebung gestoppt

■ Hessische Gesetzesinitiative / „Altfälle“ sollen bundesweit bleiben

Berlin (taz) – Aus „humanitären Gründen“ hat Hessen einen weitgehenden Abschiebestopp für Asylbewerber erlassen, die schon seit Jahren in Deutschland leben. Auch Flüchtlinge aus Staaten mit hoher Asyl-Anerkennungsquote sollen unter bestimmten Bedingungen ein Bleiberecht erhalten. Der Abschiebestopp für diese sogenannten „Altfälle“ soll zunächst sechs Monate gelten. Bis dahin hofft die hessische Landesregierung auf Zustimmung des Bundesrates zu einer entsprechenden Gesetzesinitiative, die das hessische Kabinett gestern verabschieden wollte. Durch diese Regelung würden allein in Hessen rund 15.000 Asylsuchende ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen. Der bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung erlassene hessische Abschiebestopp gilt für AusländerInnen, die vor dem 1. März 1987 eingereist sind. Ausländische Familien, deren Kinder seit mindestens zwei Jahren in Deutschland zur Schule gehen, sollen bereits nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbefugnis erhalten. Zur Entlastung der Verwaltungsgerichte, die schon jetzt bis übers Jahr 2000 mit Asylentscheidungen „eingedeckt“ sind, sollen Asylbewerbergruppen mit hohen Anerkennungsquoten ein Bleiberecht bekommen, wenn ihr Asylantrag vor dem Stichtag 1.März 93 gestellt wurde und bisher nicht entschieden ist. Ve.

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