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Dreijährige Sperrstunde in Irland

Dublin (taz) – Dem irischen Richter Thomas Neilan ist am Freitag der Kragen geplatzt. Zum wiederholten Male standen Einwohner aus Little Bray, einem kleinen Bezirk des Dubliner Vororts Bray, wegen Tätlichkeit, Waffenbesitz und Sachbeschädigung vor ihm. Diesmal waren es Vater und Sohn Moorhouse, die zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurden. Doch damit ließ es der Richter nicht bewenden: Er verhängte über den gesamten Ortsteil bis 1997 eine Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf keine(r) der EinwohnerInnen in den nächsten drei Jahren eine Kneipe, einen Schnapsladen, eine Diskothek oder ein Wettbüro zwischen Dublin und Wexford im Südosten betreten. Zuwiderhandlungen werden mit 90 Tagen Gefängnis bestraft. Wie er die Einhaltung des Verbots überprüfen will, verriet Richter Neilan nicht. Er begründete sein Urteil damit, daß der Ortsteil ein „Schmelztiegel der Gewalt und der blanken Rachsucht ist, der auch die Nachbarorte vergiften wird, wenn das so weitergeht“.

Ausgenommen von der Ausgangssperre sind Leute, die „einer ehrlichen Arbeit nachgehen“ und aus beruflichen Gründen das Haus nach 22 Uhr verlassen müssen – zum Beispiel ÄrztInnen. Und Wirtshausangestellte? Ralf Sotscheck

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