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„Grauzone mit fataler Konsequenz“

■ Flüchtlingsbüro: Bremen soll Abschiebeschutz ausschöpfen

Mit einem strikten „Nein“ hat am Donnerstag Bundesinnenminister Kanther die SPD-regierten Länder in die Schranken verwiesen. Diese wollten die Abschiebestopps für KurdInnen und Kosovo-AlbanerInnen verlängern. Hessen und Schleswig-Holstein geben nun aber keineswegs auf. Schleswig-Holstein will mit einer Bundesratsinitiative das Ausländergesetz so ändern, daß für die Verlängerung eines Abschiebestopps nicht mehr die Zustimmung aller 16 Bundesländer und des Bundesinnenministers nötig ist. Hessen will gar den direkten Konflikt mit Kanther wagen: In Hessen beruft man sich auf ein juristisches Gutachten, wonach ein Bundesland auch gegen das „Nein“ des Bundesinnenministers einen Abschiebestopp ausrufen kann, wenn es denn neue Tatsachen der Menschenrechtsverletzung im Herkunftsland gibt. Und was tut Bremen, was könnte es tun?

Bremen könnte wie Hessen mit eigenen ExpertInnen die jeweilige Situation in den Herkunftsländern beobachten und im Fall neuer Tatsachen neue Abschiebestopps, die also keine Verlängerung wären, aussprechen, sagt Thomas Pörschke vom Flüchtlingsbüro des Arbeiter-Samariter-Bundes. Das ASB-Flüchtlingsbüro hat am Wochenende mit dem niedersächsischen Flüchtlingsrat über die weitere Vorgehensweise beraten und eine engere Zusammenarbeit vereinbart. Zumindest könnte der bremische Innensenator, so Pörschke weiter, in allen notwendigen Fällen den Abschiebeschutz bis zum letzten ausschöpfen: also 6-monatige Abschiebestopps für Menschen etwa aus Zaire, Kosovo-Albanien, Algerien oder Angola aussprechen.

Zum Verständnis des Hickhacks zwischen Bund und Ländern: Das Bundesamt kann eine Anerkennung nur aussprechen bei der politischen Verfolgung durch den Staat. Wo aber zum Beispiel ein liberianischer Teenager von einer Privatarmee zwangsrekrutiert wurde, also nicht vom Staat, oder wo ganze Volksgruppen vor einem Krieg fliehen, verweist das Bundesamt auf den §54 des Ausländergesetzes, der vom Gesetzgeber als Ergänzung zum Asylgesetz gedacht ist: Danach sollen in solchen Fällen die Länder prüfen, ob Abschiebehindernisse vorliegen, weil Leib und Leben bedroht sind; ein Mittel des Schutzes ist der Abschiebestopp für ganze Gruppen.

Nach sechs Monaten muß man sich bislang mit dem Bundesinnenminister einigen. Kanther will aber nun zum Beispiel für Kosovo-AlbanerInnen (oder KurdInnen) keinen bundesweiten Abschiebestopp, um einen „Zureisesog“ zu verhindern. Damit nähere sich Kanther dem Gesetzesbruch, sagen Flüchtlingsrat und ASB-Flüchtlingsbüro. „Es entsteht eine Grauzone mit fataler Konsequenz für viele Flüchtlinge“, so Thomas Pörschke. cis

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