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Steuerforderung gegessen PDS-Hungerstreik erfolgreich

■ Finanzamt soll bei der Treuhand kassieren

Berlin (AFP/dpa) – Im Rechtsstreit mit dem Berliner Finanzamt hat die PDS gestern einen ersten Sieg errungen. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, daß die geforderte Körperschaftssteuer in Höhe von rund 67 Millionen Mark nicht aus dem PDS-Vermögen, sondern aus dem von der Treuhand-Anstalt verwalteten SED-Altvermögen bezahlt werden muß. Außerdem muß die Treuhandanstalt der Partei knapp 3,2 Millionen Mark als Ausgleich für die in der vergangenen Woche beschlagnahmte Wahlkampfkostenerstattung zurückzahlen.

Bundestagsgruppenchef Gregor Gysi sagte nach der Urteilsverkündung, er sei sehr zufrieden mit dem Urteil. Die Führungsgremien seiner Partei berieten am Abend in der Berliner Volksbühne darüber, ob nach dem Gerichtsentscheid der vor acht Tagen begonnene Hungerstreik von PDS-Spitzenfunktionären beendet werden kann. Ein Beschluß über die Beendigung der spektakulären Aktion galt als wahrscheinlich.

PDS-Vorsitzender Lothar Bisky begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Sie lasse hoffen, „daß die vermeintliche Steuerschuld der PDS nun von ordentlichen Gerichten geprüft und rechtsstaatlich und verfassungskonform entschieden wird“. Der Beschluß ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Unabhängige Kommission und die Treuhand in die Beschwerde gehen können.

Nach mehrstündiger, zum Teil kontroverser Sitzung entschied das Gericht, daß die Treuhand zunächst 3,2 Millionen Mark an die PDS zahlen muß. Diese Summe war am vergangenen Donnerstag von der Berliner Finanzverwaltung gepfändet worden. Weiterhin muß die Treuhand die PDS von einer weiteren Inanspruchnahme des Finanzamtes „freistellen“. Sollte das Finanzamt erneut einzelne Steuerforderungen gegen die PDS vollstrecken, muß nunmehr die Treuhand die entsprechende Summe an die Finanzverwaltung direkt überweisen. Im Gegenzug ist nach dem Beschluß der Verwaltungsrichter die PDS verpflichtet, Rückzahlungsansprüche an die Treuhand abzutreten, falls der Rechtsstreit vor den Finanzgerichten zugunsten der PDS ausgeht.

Der Vorsitzende der Kammer, Reinhard Schultz-Ewert, begründete die Entscheidung damit, daß es sich bei den Steuerschulden um eine Altverbindlichkeit handele. Daher müsse sie auch aus dem Altvermögen beglichen werden.

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