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Medienzar Berlusconi hat den Kanal zu voll

■ Das italienische Verfassungsgericht hat entschieden: Ministerpräsident Silvio Berlusconi darf keine drei Fernsehsender besitzen / Jetzt muß er verkaufen

Rom (taz) – Neuer Schlag gegen Italiens Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi: Das Verfassungsgericht hat den Passus des 1990 in kraft getretenen Mediengesetzes für unzulässig erklärt, in dem die Höchstzahl landesweit ausstrahlender Sender mit Vollprogramm für Privatpersonen oder kommerzielle Unternehmen auf drei festgelegt war: Zwei Kanäle, so das höchste Gericht Italien, seien genug. Regierungschef Berlusconi aber besitzt deren drei – und hat noch immer nicht klargemacht, wie er diese in Zukunft behandeln möchte.

Zwar hat der Medienzar schon angekündigt, er werde „verkaufen“ – doch das erwies sich ein weiteres Mal als Trick, möchte der Mailänder Konzernherr doch lediglich Aktien für seine Sender ausgeben, was ein Beibehalten der Oberherrschaft natürlich ohne weiteres ermöglichen würde. Mit dem Verfassungsspruch muß er sich entweder einer genauen Kontrolle von ihm gehaltener Aktien unterwerfen – oder tatsächlich abspecken.

Entsprechend verärgert sind die Reaktionen im Umfeld Berlusconis: Von „jesuitischem Reinigungsfanatismus“ glaubt der derzeitige Chefmanager des Superkonzerns Fininvest, Confalionieri, die Höchstrichter befallen. Bei Forza Italia wird – wie stets in solchen Fällen – schon wieder überlegt, ob man dem Verfassungsgericht die Zuständigkeit in solchen Dingen nicht irgendwie entziehen könne. Zufrieden sind dagegen die Oppositon und, koalitionsintern, die norditalienischen Ligen, die Berlusconi schon lange ein oder zwei seiner Sendenetze entwinden möchten – um sie selbst zu nutzen.

Auf den ersten Blick läßt das Verfassungsgerichtsurteil aber auch noch einen anderen Ausweg: In den einleitenden Worten kommt die Formulierung „bei der derzeitigen Anzahl landesweiter Netze“ vor – was offen läßt, ob Berlusconi bei einer Erweiterung der Zahl insgesamt in Italien flächendeckend ausstrahlender Sender seine drei Kanäle Italia 1, Retequattro und Canale 5 nicht doch behalten könnte, sofern nur genügend weitere Lizenzen vergeben werden.

Doch auch da haben die Richter einen Riegel angebracht: Auch in einem solchen Falle müßte sichergestellt sein, daß erstens für eine solche Erweiterung genügend potente Träger zur Verfügung stehen – was die Aufbauschung durch Strohfirmen unmöglich macht – und zweitens, daß auch dann keiner der Eigner mehr als 25 Prozent des Gesamtaufkommens beherrscht.

Bis Dezember 1995 haben die Verfassungsrichter der Regierung Zeit für ein entsprechendes Gesetz gegeben – klappt das nicht, werden die Staatsanwälte einschreiten und in einem der Kanäle Berlusconis die Schalter abdrehen. Werner Raith

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