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21 Monate Haft für Bombenleger

■ Amtsgericht BHV: keine konkrete Gefahr für Menschen

Wegen des unerlaubten Umgangs mit Sprengstoff hat die Große Strafkammer beim Amtsgericht Bremerhaven einen 44 Jahre alten Mann zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Nach einjähriger Prozeßdauer sah es das Gericht am Freitag als erwiesen an, daß der 1988 aus der DDR nach Bremerhaven geflohene Dreher im August 1992 auf dem Gelände einer Tontaubenschießanlage einen Sprengkörper zur Explosion gebracht hat. Ein zweiter Sprengstoffanschlag in der Nähe der Bremerhavener Polizeizentrale konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Er wurde in diesem Fall aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft beantragt, weil sie den „Tatbestand des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit einer Gefährdung von Menschen als erwiesen“ ansah. Nach Auffassung des Gerichts ist dagegen eine „konkrete Gefahr für Menschen nicht eingetreten“. Außerdem sei verminderte Schuldfähigkeit wegen einer „Ausnahmesituation des Angeklagten“ nicht auszuschließen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Der 44jährige muß seine Strafe nach 27 Monaten Untersuchungshaft nicht mehr antreten. Für ein halbes Jahr erhält er Haftentschädigung. Er wolle Revision einlegen, sagte er nach dem Urteil. dpa

verkündung. dpa

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