piwik no script img

Kritisieren kostet

■ Flüchtlingssprecher bestraft für Kritik

Nienburg/Hildesheim Das Tauziehen um die Familie eines kurdischen Asylbewerbers, der im vergangenen Sommer durch einen Hungerstreik die Rückkehr seiner bereits abgeschobenen Angehörigen erzwungen hatte, hat ein juristisches Nachspiel: Wegen Beleidigung ist der Sprecher des Niedersächsischen Flüchtlingsrates, George Hartwig, vom Amtgericht Nienburg zu zu einer Strafe von 1.200 DM verurteilt worden.

Hartwig hatte in einem Leserbrief im Juni 1994 das Vorgehen des Landkreises Nienburg, der sich geweigert hatte, die Familie nach der Abschiebung aufzunehmen, als „erpresserisch“ und „menschenverachtend“ bezeichnet. Die Flüchtlinge würden von den Behörden genauso terrorisiert „wie durch glatzköpfige Schlägertrupps der Neofaschisten“. dpa

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen