Kritisieren kostet

■ Flüchtlingssprecher bestraft für Kritik

Nienburg/Hildesheim Das Tauziehen um die Familie eines kurdischen Asylbewerbers, der im vergangenen Sommer durch einen Hungerstreik die Rückkehr seiner bereits abgeschobenen Angehörigen erzwungen hatte, hat ein juristisches Nachspiel: Wegen Beleidigung ist der Sprecher des Niedersächsischen Flüchtlingsrates, George Hartwig, vom Amtgericht Nienburg zu zu einer Strafe von 1.200 DM verurteilt worden.

Hartwig hatte in einem Leserbrief im Juni 1994 das Vorgehen des Landkreises Nienburg, der sich geweigert hatte, die Familie nach der Abschiebung aufzunehmen, als „erpresserisch“ und „menschenverachtend“ bezeichnet. Die Flüchtlinge würden von den Behörden genauso terrorisiert „wie durch glatzköpfige Schlägertrupps der Neofaschisten“. dpa