: Polizist nur verwarnt
■ Der Polizist Roland Schlosser bekam eine Verwarnung wegen „vollendeter Gefangenenbefreiung“
Landau/Berlin (taz) – Als guter Polizeikommissar wurde Roland Schlosser im Juni 1993 gefeiert und später angeklagt, weil er drei abgelehnten afrikanischen Asylbewerbern, die in seiner Landauer Polizeidirektion in Abschiebegewahrsam saßen, auf unkonventionelle Weise das Leben erleichtert hatte. Nun endete das beherzte Eingreifen des Polizisten mit einer einfachen Verwarnung durch das Landgericht Landau.
Im Juni 1993 hatte Schlosser nicht mit ansehen können, wie die Abschiebehäftlinge in der spärlich ausgestatteten Zelle untergebracht waren: im Keller des Polizeipräsidiums auf neun Quadratmetern, ohne WC, ohne fließendes Wasser. Kurzentschlossen hatte er einen der Männer bei einem befreundeten Ehepaar einquartiert. Alves da Costa, der Abschiebehäftling, lief nicht davon. Eine Woche nach seiner „Verlegung“ erhielt er die behördliche Duldung.
Polizeihauptkommissar Roland Schlosser hingegen wurde die staatsanwaltschaftliche Quittung zugestellt. Wegen „vollendeter Gefangenenbefreiung“ verurteilte ihn das Amtsgericht zu 2.000 Mark Strafe. Schlosser ging in die Berufung – und kam mit einem blauen Auge davon. Läßt er sich in den kommenden zwölf Monaten nichts zuschulden kommen, wird die Verwarnung wegen Gefangenenbefreiung aus dem Register gelöscht, und Roland Schlosser gilt als nicht vorbestraft.
Mit Lob und Solidarität für sein konsequentes staatsbürgerliches Verhalten wurde Schlosser in der Vergangenheit reichlich bedacht. Die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte zur Verhütung eines Atomkriegs verlieh ihm den Clara-Immerwahr-Preis, Richter und Staatsanwälte solidarisierten sich. Auch die Leserinnen und Leser der taz zeigten sich generös, sie spendeten 17.000 Mark für das Verfahren. Der Überschuß aus der Sammlung sollte bereits dem Berliner Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit zugegangen sein. Die taz wird sich bemühen, nach Rücksprache mit Schlosser und seinem Rechtsanwalt dies nachzuholen.
Annette Rogalla
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