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Kein Volksbegehren über Kammern gestorben

■ Rückzieher der DAG / Vorgezogene Wahlen lassen keine Chance

Mit den vorgezogenen Neuwahlen stirbt das Volksbegehren. Die DAG, die eigentlich parallel zur Bürgerschaftswahl für einen Volksentscheid über die Zwangsmitgliedschaft in den Arbeitnehmerkammern sorgen wollte, machte gestern frustriert einen Rückzieher. Denn das nach der Volksabstimmung über die Landesverfassung vom Oktober vergangenen Jahres noch immer nicht geänderte Ausführungsgesetz von 1969 baut unüberwindliche Hürden vor das Volksbegehren (vgl. taz vom 26.1.). So wird danach zum Beispiel verlangt, daß die erforderlichen rund 50.000 Unterschriften innerhalb von nur neun Tagen gesammelt werden müssen. Und das nicht etwa auf der Straße, sondern unter Vorlage des Personalausweises in Ortsämtern und anderen Behörden. Zwar sollen diese strengen Vorschriften in einem neuen Ausführungsgesetz stark gelockert werden, doch mit dessen Inkrafttreten ist „nicht vor dem Sommer“ zu rechnen, wie Landeswahlleiter Dieter Matthey gestern versicherte.

Bis zur nächsten realistischen Chance auf einen erfolgreichen Volksentscheid wird Bremen nun bis 1999 warten müssen. Denn außerhalb regulärer Wahlen glaubt zumindest die DAG nicht daran, die erforderlichen 50 Prozent der Wahlberechtigten für ihre Sache an die Urne locken zu können. Ase

chen will dies aber der Zentralelternbeirat mit einem Volksbegehren für bessere Unterrichtsversorgung in den Schulen. Ase

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