Gutachter: Kein Betrug

■ Verteidiger: Freispruch für Brüggemann

Die Warentermingeschäfte von Volker Brüggemann hätten durchaus Gewinne versprochen, der wegen Betrugs angeklagte Brüggemann müsse daher freigesprochen werden. Gestern hielten die Verteidiger des ehemaligen Sponsors vom Frauenhandball-Bundesligisten TuS Walle ihre Plädoyers. Vor einer Woche hatte Staatsanwalt Baumgarte acht Jahre Haft für Brüggemann gefordert.

Die Verteidiger hatten von einem weiteren Warenterminhändler und Broker ein Gutachten erstellen lassen. Da die Geschäfte von Brüggemanns Firma „Contracta“ gut dokumentiert seien, habe er die Gewinnchancen für Brüggemanns Klienten ausrechnen können. „Der Zeuge hatte eine faire Chance, Gewinne zu machen", sagt Verteidiger Behm.

Der Zeuge, ein Molkereibesitzer aus Schleswig-Holstein, hatte Brüggemanns Firma für verschiedene Spekulationsgeschäfte insgesamt 13,8 Millionen Mark überwiesen. Die versprochenen Gewinne hat er jedoch nie gesehen. Zurück bekam er lediglich 390.000 Mark. Von dem geleisteten Vorschuß hatte Contracta zudem 45 Prozent Provision abgezweigt. „Das ist üblich in der Branche“, sagt Behm.

Mitte der achtziger Jahre war Brüggemann schon einmal wegen Betrugs seiner Firma Contracta angeklagt worden. Damals hatte die 6. Strafkammer den Prozeß eingestellt. Ungeklärt blieb damals allein die Anklage des Molkereibesitzers, der einen Zivilprozeß gegen Brüggemann in der gleichen Sache bereits gewonnen hat. Somit hat er zumindest das Recht auf sein Geld wieder. 77 Verhandlungstage dauerte es, bis zumindest die Plädoyers gehalten werden konnten.

„Ein Freispruch für Brüggemann wäre eine Sensation“, meint Verteidiger Behm. Immerhin sei der Klient aus Schleswig-Holstein „sein größter Coup“ gewesen. Aber Behm vertraut auf die Worte und Rechenkünste des Sachverständigen, der ein Zuckergeschäft noch Jahre später ausrechnen konnte. „Wir verlangen jetzt Mut vom Gericht, daß das Gutachten richtig bewerten und es nicht unter den Tisch fallen lassen“, sagt Behm.

ufo