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Absage an Rußland, Angebot an Kroatien

■ EU stellt Bedingungen für Kooperation

Brüssel (AP/AFP) – Die Europäische Union will das geplante Interimshandelsabkommen mit Rußland erst nach einem wirksamen Waffenstillstand in Tschetschenien unterzeichnen. Die volle Einbeziehung Moskaus in die Zusammenarbeit mit der EU könne nur dann erfolgen, wenn Rußland sich zur Einhaltung von Demokratie und Menschenrechten verpflichte, erklärte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Werner Hoyer, gestern vor Journalisten in Brüssel.

Die EU-Troika, also die Außenminister des amtierenden, vergangenen und künftigen EU-Präsidentschaftslandes, werde bei ihrer Moskau-Reise am kommenden Donnerstag das Interimsabkommen daher voraussichtlich nicht unterzeichnen, sagte Hoyer am Rande des EU-Außenministertreffens in Brüssel. Moskau müsse zuvor eine politische Verhandlungslösung in Tschetschenien herbeiführen und sicherstellen, daß humanitäre Lieferungen vor Ort eintreffen könnten. Das Interimsabkommen sollte einen Rahmen für die Entwicklung der Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Rußland festlegen, bis das umfassende bilaterale Partnerschaftsabkommen in allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert ist und in Kraft treten kann.

Die Außenminister erteilten der EU-Kommission ferner den Auftrag, Kooperationsverhandlungen mit Kroatien aufzunehmen. Voraussetzung sei allerdings, daß die Regierung in Zagreb von ihrem Beschluß abrücke, das Mandat der UN-Blauhelme in Kroatien am 31. März auslaufen zu lassen. Die Nichtverlängerung des Unprofor-Mandats sei „ein kapitaler Fehler“, sagte Hoyer. Er habe allerdings angesichts der jüngsten Signale aus Zagreb die Hoffnung, daß eine Lösung gefunden werden könne. Der von Österreich mitgetragene deutsche Wunsch, „exploratorische Gespräche“ mit Zagreb dennoch bereits in diesem Monat beginnen zu lassen, scheiterte am Nein Großbritanniens und Frankreichs.

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