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Schlepper verkaufen Bremer Visa

■ Kurdischer Flüchtling soll abgeschoben werden, weil sein „echtes“ Visum falsch war

Trotz des Bremer Abschiebestopps für kurdische Flüchtlinge will das Innenressort am Freitag den 36jährigen Kurden Hüsseyin B. in die Türkei abschieben. Ihm wird allerdings nicht – wie in anderen Fällen – die Verwicklung in Drogengeschäfte vorgeworfen. Abschiebungsgrund soll sein, daß er mit einem gefälschten Visum nach Deutschland eingereist ist. Bei diesem angeblich gefälschten Visum handelt es sich allerdings um den echten Stempel und Siegel der Bremer Ausländerbehörde. Das erklärte gestern der Anwalt des Kurden, Albert Timmer.

Die Frage, wie Hüsseyin B. in der Türkei an die Bremer Aufenthaltserlaubnis kommen konnte, ist der Bremer Behörde offenbar äußerst peinlich. „Auf Nachfrage erklärte der Leiter der Ausländerbehörde, Friedrich Pielenz, er könne sich nicht erklären, woher die Aufenthaltserlaubnis stamme. Es seien allerdings 1993 wohl Aufenthaltserlaubnisse und Dienstsiegel gestohlen worden“, berichtet Anwalt Timmer.

Hüsseyin B. selber hat angegeben, er habe vor der Flucht aus der Türkei seinen Paß bei einer Schlepperorganisation in Istanbul abgegeben und 5.000 Mark bezahlt. Einen Monat später habe er seinen Paß mit dem Bremer „Visum“ zurückerhalten. Ob es sich dabei um ein echtes Dokument handele, wisse er nicht. Aber die Schlepper hätten ihm versichert, er würde damit problemlos nach Deutschland reisen können – was dann ja auch tatsächlich klappte.

Anwalt Timmer will nun versuchen, die vorgesehene Abschiebung mit einem Eilantrag beim Bremer Verwaltungsgericht zu stoppen. Er hält es nämlich für „höchst zweifelhaft“, ob Hüsseyin B. sich mit seiner Flucht nach Deutschland überhaupt strafbar gemacht hat. Ein vergleichbares Urteil gebe es nicht. Ase

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