: Thema: Vergewaltigung in der Ehe
Hierzulande ist Vergewaltigung in der Ehe lediglich ein Kavaliersdelikt. Sexuelle Gewalt im Ehebett kann bestenfalls über die Strafvorschriften der sexuellen Nötigung oder Körperverletzung geahndet werden. Für die verheiratete Frau ist das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung keine Selbstverständlichkeit. Das soll sich jetzt ändern. Alle Fraktionen im Bundestag sind sich einig: Vergewaltigung in der Ehe soll künftig bestraft werden. Uneinig sind sie sich allerdings in der Feinabstimmung des Gesetzes. Umstritten ist unter anderem die Einführung einer „Versöhnungsklausel“. Während die Bündnisgrünen und die PDS entschieden gegen eine solche Klausel sind, ist sie in den Entwürfen von Bundesrat und SPD enthalten. Dieses Hintertürchen wird das große Problem der bevorstehenden Reform des Sexualstrafrechts sein.
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