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Unerlaubter Rotstift gegen Studenten

■ Rechtsgutachten: „Erhebliche Bedenken“ gegen Abbau von Medizinstudienplätzen / Grüne raten Studenten: „Klagt!“

Die zum kommenden Semester beabsichtigte Vernichtung von 500 Studienplätzen im Medizinbereich verstößt gegen die Verfassung. „Erhebliche Bedenken“ gegen den Abbau hat der wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses. Das entsprechende Gutachten hatte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in Auftrag gegeben. Gestern stellten die gesundheits- und bildungspolitischen Sprecher, Bernd Köppl und Sybille Volkholz, das Papier vor.

Jetzt droht der Humboldt-Universität Berlin (HUB) und der Freien Universität (FU) für das kommende Semester das Chaos. Sie sollen ihre Medizinstudienplätze rund um die Hälfte jeweils auf 400 und 200 reduzieren. „Doch Studenten, die keinen Platz bekommen, gewinnen vor dem Verwaltungsgericht jede Klage“, sagte Köppl. Er rate jedem, vor Gericht zu gehen. Volkholz betonte, ihre Fraktion habe mehrfach darauf hingewiesen, daß eine willkürliche Herabsetzung der Ausbildungskapazität mit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht in Übereinstimmung zu bringen sei, als das „Gesetz über die Neuordnung der Universitätsmedizin in Berlin“ (UniMedG) Ende vergangenen Jahres im Parlament beraten wurde. Daß sich die Große Koalition über verfassungsrechtliche Zweifel hinweggesetzt habe, hielt Köppl für „einen Skandal“.

Als zentrales Argument in seinem Gutachten führt der Parlamentsdienst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes an. Eine Nichtzulassung zu einem Studium könne danach bereits dann verfassungswidrig sein, wenn sie letztlich durch die zu geringe Anzahl von vorhandenen Studienplätzen bedingt wird. Der Staat dürfe das Bildungsangebot nicht willkürlich verknappen, weil das Grundgesetz das Recht auf freie Berufsausbildung garantierte.

Ein Chaos für Medizinstudenten befürchteten gestern die FU und die Charité. „Wir geraten in eine außerordentlich schwierige Situation“, sagte FU-Sprecher Christian Walther. Schließlich sollen nicht nur auf Grund gesetzlicher Vorgaben, sondern auch wegen der „ökonomischen Zwänge“ Studienplätze abgebaut werden. Doch nach dem Gutachten gehe er davon aus, daß Richter Studenten zulassen werden, die es rechnerisch nicht geben dürfte. „Weil ihr Professoren- und Dozentenstellen rechtswidrig gestrichen habt, tun wir mal so, als wenn die noch vorhanden wären“, würden die Gerichte dann entscheiden, sagte Walther. „Auch wir waren immer skeptisch“, sagte der Leiter der akademischen Verwaltung der Charité, Bernd-Dieter Bohne, „deshalb haben wir ein fundiertes Gesetz gefordert“.

Wissenschaftssenator Manfred Ehrhardt (CDU) sah dem Gutachten und Klagen dagegen gelassen entgegen. „Möglicherweise muß das Parlament in dem Gesetz eine Formulierung ändern“, hoffte Erhardts Referentin Maria Bering voller Optimismus. Der Forderung der Bündnisgrünen, zumindest einen Teil des geplanten Studienplatzabbaus zurückzunehmen, stand sie ablehnend gegenüber. Sie widersprach ohnehin der Behauptung, die Plätze würden auf Grund der dramatischen Haushaltslage „willkürlich“ abgebaut, denn dem Gesetz sein ein „planerischer Abwägungsprozeß“ vorausgegangen. Dirk Wildt

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