■ Hanseatisches Wahlrecht: Getrennte Hürden
Die Falschmeldung wird gerne verbreitet: Bremen ein Stadtstaat. Das ist das kleinste Bundesland keineswegs. Das Land Bremen besteht aus der gleichnamigen Stadt und aus Bremerhaven, gut 60 Kilometer weserabwärts, dazwischen liegt Schröder-Land. Ausgedacht haben sich diese merkwürdige Konstruktion die amerikanischen Besatzer, die unbedingt einen Hafenstützpunkt haben wollten. Bremen, das war eine US-Enklave in britisch besetzter Zone. Wenn gewählt wird, ist dieser Umstand wichtig, denn: Bremen und Bremerhaven wählen getrennt. Und wenn eine Partei landesweit nicht über fünf Prozent kommt heißt das noch lange nicht, daß sie auch nicht ins Parlament, die Bürgerschaft, einzieht.
Hundert Sitze sind am Sonntag zu vergeben, davon werden 80 Abgeordnete in der Stadt Bremen und 20 in Bremerhaven gewählt. Getrennte Wahlgebiete bedeutet getrennte Fünfprozenthürden. Nach den letzten Umfragen kann die FDP zum Beispiel ihre Bremerhavener Liste fast vergessen. Drei Prozent, das wird nichts. Wenn sie aber in Bremen den Sprung über die magische Grenze macht, dann ist sie drin. Und der Wählervereinigung „Arbeit für Bremen“ könnte es ganz ähnlich gehen. Die Umfragen sagen: in Bremen drüber, in Bremerhaven drunter.
Dieses Wahlrecht hat schon einmal für Aufsehen gesorgt: Als 1987 erstmalig die rechtsextremen DVU in ein Landesparlament einzog. Knapp über fünf Prozent in Bremerhaven, das hatte gereicht. J.G.
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