: Wenig Arbeit, weniger Geld
■ Arbeitslosenhilfe soll eingeschränkt werden / Flüchtlinge erhalten weniger Sozialhilfe
Bonn (dpa/taz) – Erwerbslose, die nur für einen kurzen Zeitraum beschäftigt waren, wie beispielsweise SaisonarbeiterInnen, sollen künftig keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe mehr haben. Das sieht der Entwurf des Bundeshaushalts für 1996 vor, der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll. Die Ausgaben für die Arbeitslosenhilfe sollen danach im nächsten Jahr um 3,7 Milliarden Mark gekürzt werden. Außerdem sollen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe „durch einige gesetzliche Neuregelungen zur Verminderung der Aufwendungen für die Arbeitslosenhilfe um rund 2,8 Milliarden Mark 1996 und je drei Milliarden Mark in den Folgejahren“ stärker aufeinander abgestimmt werden, heißt es in dem Entwurf. So soll die Sozialhilfe für Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge gekürzt werden.
Betroffen von der Neuregelung der „originären Arbeitslosenhilfe“ wären etwa 35.000 Erwerbslose, vor allem entlassene SaisonarbeiterInnen, arbeitslose frühere Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie Lehramtsanwärter und Rechtsreferendare ohne Anstellung. Sie hätten in Zukunft nur noch Anspruch auf Sozialhilfe.
„Originäre Arbeitslosenhilfe“ bekamen bisher Arbeitnehmer, die zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten, aber innerhalb eines Jahres mindestens 150 Tage in einem beitragspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hatten. Außerdem haben bislang Beamte nach einer Entlassung Anspruch auf diese Leistung. Sie bekommen ein Jahr lang 57 Prozent (bei Kinderlosen 53 Prozent) des letzten Nettogehalts als Arbeitslosenhilfe.
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