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Aufenthalt gesichert

■ Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten befristete Aufenthaltsgenehmigung

Hannover (taz) – Die bisher in der Bundesrepublik lediglich „geduldeten“ 300.000 Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina erhalten jetzt zum Teil eine Aufenthaltsbefugnis für ein Jahr. Auf diese Übergangsregelung haben sich nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums die Länder und der Bund geeinigt. Die befristete Aufenthaltsgenehmigung soll den Bürgerkriegsflüchtlingen erteilt werden, wenn sie bisher ununterbrochen zwölf Monate in der Bundesrepublik geduldet wurden und durch Erwerbstätigkeit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Die Flüchtlinge, die in den Genuß des verbesserten ausländerrechtlichen Status kommen wollen, dürfen außerdem nicht obdachlos sein, dürfen keine Straftaten begangen haben und müssen einen Paß besitzen. Mit der Aufenthaltsbefugnis fallen vor allem die strengen Reisebeschränkungen weg, denen die nur geduldeten Flüchtlinge bisher unterlagen.

Die betroffenen Bosnier können jetzt endlich auch Verwandte in anderen Bundesländern besuchen oder ins westeuropäische Ausland fahren, ohne um ihre Wiedereinreise in die Bundesrepublik fürchten zu müssen.

Durch die Übergangsregelung, die etwa die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen bereits per Erlaß in Kraft gesetzt haben, erhält zumindest ein Teil der Bosnier ein Aufenthaltsrecht, das dem „Bürgerkriegsstatus“ entspricht, der vor zwei Jahren im Zuge des Asylkompromisses in das Ausländergesetz aufgenommen wurde. Jürgen Voges

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