Kirchengemeinde will für Flüchtlinge zahlen

■ Pfarrer fordert Bleiberecht für Flüchtlingsfamilie gegen Bürgschaft / Innenminister Beckstein gerät unter Druck

Erstmals hat eine Kirchengemeinde angeboten, die Kosten für einen dauerhaften Aufenthalt von abgelehnten Asylbewerbern zu übernehmen. Der Augsburger Pfarrer Siegfried Fleiner von der Gemeinde „Zum Guten Hirten“ hat dem bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) ein Angebot unterbreitet, in dem es unter anderem heißt, die Pfarrei und der Unterstützerkreis seien bereit, „sämtliche anfallenden Kosten wie Krankenversicherung, Ausbildung der Töchter, Eingliederung der gesamten Familie Akgüc etc. zu übernehmen und dafür zu bürgen“.

Damit gerät Innenminister Beckstein immer mehr unter Druck; er hatte vorgeschlagen, den Kirchen ein Kontingent von Aufenthaltserlaubnissen für abgelehnte Asylbewerber zu gewähren. In München zeigte er sich gestern enttäuscht: „Die Reaktionen auf meinen Vorschlag sind kritisch bis zwiespältig.“

Der Steppacher Pfarrer Peter Brummer – in dessen Gemeinde die Familie des untergetauchten Kurden Fariz Simsek im Kirchenasyl lebt – überlegt ebenfalls, ob die UnterstützerInnen der Familie dem Innenminister nicht einen ähnlichen Vorschlag unterbreiten sollen, um die aktuelle Not der Simseks zu lindern. „Politisch halte ich den Vorschlag von Minister Beckstein trotzdem für grundfalsch“, sagte Brummer der taz, „das wäre letztlich nichts anderes als eine Rechtsbeugung“.

Scharf hat sich auch die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ gegen den Beckstein-Vorschlag gewandt. Ihr Sprecher, Wolf-Dieter Just, erklärte, durch das Kirchenasyl werde offenbar, daß Asylverfahren nicht korrekt durchgeführt würden, politische Verfolgung nicht erkannt oder Abschiebehindernisse übersehen würden. Vor diesem Hintergrund werde verständlich, „warum der bayerische Innenminister versucht, die lästige Diskussion um den Mangel an Recht und Menschlichkeit loszuwerden“.

Nun sollten die Kirchen „eingebunden werden“, indem man ihnen ein „Kontingent von 1.000 schwierigen Fällen“ einräume. Damit versuche sich der Staat aus der Verantwortung für die „inhumane Abschiebepraxis“ zu stehlen und den Schutz für politisch Verfolgte zu privatisieren. Statt dessen müsse dringend die derzeitige Asylrechtspraxis verändert werden, so daß sie die Mindestanforderungen an humanes Recht erfülle. kw/bm

Siehe auch Seite 11