■ Das BKA durchsuchte die Bremer taz-Redaktion
: Einfach mal probieren?

Zur Pressefreiheit, das hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen festgestellt, gehört der „Schutz der Informanten“. Dazu gehört auch die „Polizeifestigkeit“ des Informationsmaterials, das einer Zeitung zum Zwecke der Veröffentlichung zugesandt worden ist. „Die Pressefreiheit verbürgt die Anonymität des Presseinformanten und des von ihm zur Verfügung gestellten Materials“, schreiben einschlägige Kommentare zum Presserecht. Geschützt werden muß die Pressefreiheit dabei vor allem gegen Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden – das Bundesverfassungsgericht hat den „Vorrang der Pressefreiheit vor der Strafrechtspflege“ unterstrichen.

Es scheint erforderlich, daran zu erinnern. Der Anlaß der BKA-Durchsuchung der Bremer taz-Redaktion am gestrigen Mittwoch steht in überhaupt keinem Verhältnis zu dem vorgenommenen Eingriff in die Pressefreiheit. Das BKA hatte das Bekennerschreiben längst. Daß die Kopie, die der taz zugesandt worden war, nach zehn Tagen nicht mehr in der Redaktion einfach herumlag, hatten die Beamten geahnt. Daß andere Fingerabdrücke als die der taz-KollegInnen zu finden gewesen wären, darf bezweifelt werden. Die Chancen, durch die Verletzung der Pressefreiheit dem Strafverfolgungsinteresse etwas weiterzuhelfen, waren also von vornherein minimal. Wenn die BKA-Beamten dies anders eingeschätzt hätten, hätten sie länger als eine Stunde gesucht.

Warum also der Aufwand? Einfach mal versuchen? Die Überreaktion des BKA gegen die Bremer taz-Redaktion läßt sich nur durch eines erklären: Die von dem Anschlag betroffene Lürssen-Werft ist eine erste Adresse im internationalen Rüstungsgeschäft. Daß die Bekennerinnen der „Roten Zora“ da unerkannt über die gut geschützten Mauern eindringen konnten, provoziert die Staatsschützer. Und da endet dann auch in ihrem Demokratieverständnis die Pressefreiheit. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft hat dem Eingriff in die Pressefreiheit den Charakter einer alltäglichen Routineangelegenheit dadurch zu geben versucht, daß er erklärte, andere Medien – das konnte nach Lage der Dinge nur die Frankfurter Rundschau sein – hätten ohne Probleme das Bekennerschreiben an die Polizei weitergeleitet. Die Kollegen von der Frankfurter Rundschau wird das sicher interessieren, wie ihr Haus mit Informationsmaterial umgeht, das sogar das Bundesverfassungsgericht im Namen der Pressefreiheit gegen Polizeizugriff geschützt sehen möchte. Der Übergriff in Bremen muß folgen haben! Klaus Wolschner